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Welpenabgabe

Zum Zeitpunkt der Welpenabgabe gibt es viele Meinungen, Studien und Erfahrungen. Jedoch gibt es ganz klar auch die rechtliche Grundlage, auf die ich eingehen möchte. 

In § 2 (Allgemeine Anforderung an die Haltung) der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.05.2001 steht folgendes:

„Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertiers oder der Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.“

Somit ist die Abgabe vor der 8. Woche rechtlich ausgeschlossen! Sollte dieses missachtet werden, so ist es eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Eine Fahrlässigkeit hierbei reicht aus!

Weiterhin kann Täter dieser Ordnungswidrigkeit auch ein Teilnehmer sein, der nicht unmittelbar Halter oder Züchter des betroffenen Welpen ist. Somit kann sich daher auch der Käufer eines unter 8 Wochen alten Welpen nach dieser Vorschrift strafbar machen!